BVE-Die-Schule-von-Athen-Philosophie-Ethik Die Schule von Athen, Raffael (ca. 1510/11)

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Die Schule von Athen, Raffael (ca. 1510/11)

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Die Schule von Athen, Raffael (ca. 1510/11)

Förderpartnerschaft für Institutionen

Die Förderpartnerschaft für Institutionen ist ein Angebot, um gemeinsam im Verbund ethische Werte zu fördern und die Wissenschaft der angewandten Ethik praxisbezogen in unsere Gesellschaft und das Bildungswesen einfliessen zu lassen.

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, bitten wir Sie über unser Beratungsformular Kontakt mit uns aufzunehmen um evt. Fragen zu klären, oder beantragen Sie direkt online eine Förderpartnerschaft.

    Weitere Informationen:

    ** Die Grundwerte und die Satzung des Bundesverband Ethik (BVE) werden in der jeweils gültigen Fassung vom Antragsteller akzeptiert und anerkannt.

    Der Aufnahmeantrag zur Förderpartnerschaft für Institutionen muss vom höchsten Vertreter der Institution unter Verwendung des Online Antragformulars eingereicht werden. Der BVE ist beim Finanzamt als gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit, somit können Sie Förderbeiträge von der Steuer absetzen. Wir senden Ihnen eine Bescheinigung automatisch zu. Sie können Ihre Fördermitgliedschaft innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Nach Ihrer Antragsstellung erhalten Sie von uns eine Bestätigungs-E-Mail und Ihre Antragsunterlagen werden überprüft. Die Annahme einer Förderpartnerschaft wird erst nach sorgfältiger Prüfung und Zustimmung des Vertretungsberechtigten des BVE wirksam.

    Eine Förderpartnerschaft mit Institutionen aus kontroversen Branchen, Hersteller von kontroversen Produkten oder Nutzer kontroversen Produktionsverfahren ist ausgeschlossen. Ausschlusskriterien sind Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Menschenrechtsverletzungen, Rüstung, Diskriminierung von Minderheiten, Kernkraft, Chlorchemie, Gen-/Bio-Technologie und Tierversuche.

    Hinweis nach §4 Abs.3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Der BVE verarbeitet die in diesem Aufnahmeantrag enthaltenen personenbezogenen Angaben ausschließlich zu mitgliedschaftlichen bzw. verbandsinternen Zwecken unter Beachtung des Erlaubnisrahmens des §28 Abs.6 und 9 BDSG. Bitte beachten Sie die mit * gekennzeichneten Pflichtfelder.